AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Der Abschluß eines Gebäudereinigungs-Vertrages erfolgt auf Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird, sofern es sich nicht um einen einzelnen Auftrag handelt, für die Dauer voneinem Jahr geschlossen, er verlängert sichdanach um ein weiteres Jahr falls er nicht, mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündig wird. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Vertragspartner.

3. Einweisung in das Objekt
Vor Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.

4. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Gebäudereinigungs-Vertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und - Standard gewahrt bleibt. Der Auftragnehmer setzt für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen die erforderlichen Zahl von Arbeitskräften sowie, sofern eforderlich, Kontrollpersonal - darunter dann einen Objektleiter ein. Abweichende Verenbarungen bedürfen der Schriftform.

5. Umfang und Durchführung der Leistung
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Einrichtungen. Der Auftragnemer stellt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge. Der Auftragnehmer wird dabei keine minderwertigen oder schädlichen Mittel verwenden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen durch von ihm angestellte Arbeitskräfte erbringen. Ein Anspruch auf Verrichtung von Leistungen durch eine bestimmte Arbeitskraft besteht in der Regel nicht. Das Personal wird -insbesondere bei Reinigungsarbeiten- jegliche Handlungen unterlassen, die zu einer Gefährdung oder Verletzung
des Dienst-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses führen können. Es ist dem Personal ausdrücklich untersagt, Einblicke in Schriftsrücke, Akten usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Bei verstößen dieser Art hat der Auftraggeber das Recht, von dem Auftragnehmer zu verlangen, dass diese Arbeitskraft auf dieser Arbeitsstelle nict mehr eingesetzt wird. Der Auftragnehmer überwacht die Arbeiten und verpflichtet sich, das Personal zur Beachtung der Hausordnung des Auftraggebers in der jeweils geltenden Fassung anzuhalten.

6. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftrageber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb von Maschinen zum Durchführung der Reinigungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum. für Materialien, Geräte und Maschinen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer freien Zugang zum Objekt hat.

7. Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers mitzuteilen, spätestens aber nach 24 Stunden. Damit wird eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen garantiert. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen.
Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat. Weitere Gewährleistungsansprüche - insbesondere Schadensersatzansprüche- bestehen nicht.

8. Vergütung
Die Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils monatlich mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Skontoabzug fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierrüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber erstellt, die ohne Abzug sofort fällg ist. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 8 % über den jeweiligen Diskontsatz der europäischen Zentralbank zu berechnen.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein von dem Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen.

9. Preisanpassungsklausel
Wegen der Lohnintensität der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist er bei einer Änderung der Tariflöhne der IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Sozialbeitragsleistungen oder sonstigen gesetzlichen Mehrleistungen berechtigt, eine Anpassung der Vereinbarten Vergütung um 9/10 des jeweiligen Prozentsatzes der Lohnerhöhung bzw. der anderen Mehrleistungen zu fordern.

10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am Vertragsobjekt oder durch Betriebsstörungen im Vertragsobjekt enstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüsse oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden. Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiterim Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt (Sachschäden auf € 500.000,-, Personenschäden auf € 1.000.000,-). Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, wird der vorstehende Haftungsausschluss lediglich auf den Fall der leichten Fahrlässigkeit beschränkt. Mit Ablauf des Gebäudereinigungs-Vertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen endet dieHaftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

11.Abwerbung
Jegliche Abwerbung von Mitarbeitern ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbemaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnden Personen erfolgt ist. Dieses gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht im Dienste des Auftraggebers eintritt. Die Gelltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten.

12. Schlussbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmungen durch eine andere Vertragsbestimmungen zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.

13. Gerichsstand
Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, Berlin vereinbart. Für Auftraggeber, die ncht Vollkaufleute sind, wird Berlin als Gerichtsstand ausschließlich und ausdrücklich für das Mahnverfahren vereinbart.

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